Fachhochschulreife nach Abgang aus dem beruflichen Gymnasium (ohne Abitur)
Unter den hier verlinkten PDF-Dateien finden Sie Informationen zu den Bedingungen um a) den schulischen Teil der Fachhochschulreife und b) die vollständige Fachhochschulreife zu erlangen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss im zweiten Jahr des 1 BK2P können Sie die Fachhochschulreife für das Studium an Fachhochschulen in Baden-Württemberg erwerben. Über eine Zusatzprüfung kann der Berufsabschluss Assistent/in im Gesundheits- und Sozialwesen erworben werden.